Die Stellungnahme des WR zur Einführung des KDSF – Eine Zusammenfassung und kurze Einschätzung

In seiner Herbstsitzung hat der Wissenschaftsrat (WR) unter anderem eine Stellungnahme zur Einführung des Kerndatensatz Forschung (KDSF) verabschiedet. Darin gibt er auf Bundes- und Landesebene sowie an die wissenschaftlichen Einrichtungen gerichtete Empfehlungen zum Nutzen und den Nutzungsmöglichkeiten, zur Implementierung, zur Weiterentwicklung sowie zur Verbreitung des KDSF.

Unsere Zusammenfassung greift ausgewählte Positionen und Empfehlungen in teils gekürzter Form aus der Stellungnahme heraus. Soweit wie möglich wurde hierbei der Wortlaut der Stellungnahme im Original übernommen.

Darüber hinaus wird in der Stellungnahme ein umfassender Blick auf Genese und Status quo des KDSF und dessen Umsetzung geworfen, auch auf Basis verschiedener Umfragen und Auswertungen des Bundes-Helpdesks, und es werden die bisherigen Aktivitäten der Bundesländer, insbesondere von NRW und Hessen, geschildert.

Im Hinblick auf die Verbreitung empfiehlt der WR, für die Benennung des Kerndatensatz Forschung zukünftig „KDSF – Standard für Forschungsinformationen in Deutschland“ zu verwenden. Es soll damit deutlich gemacht werden, dass es sich beim KDSF um einen Standard für die datengestützte Berichterstattung handelt und nicht um einen Datensatz, der an einem bestimmten Ort gespeichert wird und dort abgerufen werden kann. Dieser Empfehlung folgend verwenden wir im weiteren Verlauf konsequent die Kurzbezeichnung „KDSF“.

Außerdem möchten wir interessierte Einrichtungen auf die Chance aufmerksam machen, sich als Trägerorganisation der künftigen „Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD)“ ins Gespräch zu bringen.

Bundesweit

Der WR empfiehlt, Begleit- und Unterstützungsstrukturen für die Einführung des KDSF aufzubauen, die die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit des KDSF als Standard für die Forschungsberichterstattung widerspiegeln, und dessen Verbreitung proaktiv voranzutreiben. Dementsprechend wird eine dauerhaft angelegte „Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland (KFiD)“ sowie eine unterstützende Geschäftsstelle angestrebt.

Diese Kommission soll dem KDSF-Standard im Wissenschaftssystem eine starke Stimme verleihen, seine Inhalte und seinen Nutzen aktiv vermitteln sowie die Weiterentwicklung der Spezifikation vorantreiben und strategisch begleiten. In der KFiD sollten die wesentlichen Stakeholder des KDSF hochrangig vertreten sein.

Die Geschäftsstelle sollte grundlegende Herausforderungen und Themen in Verbindung mit dem KDSF aufgreifen, selbst bearbeiten oder die Bearbeitung koordinieren. Sie sollte daher nicht nur über Kompetenz hinsichtlich des Standards selbst verfügen, sondern auch ein gutes Verständnis von Datenanforderungen und -strukturen, von Identifikatoren und ihren Einsatzmöglichkeiten wie auch die notwendige technische Expertise haben bzw. das Mandat erhalten, diese Kenntnisse bei Bedarf von anderen Akteuren einzuholen. Dazu sollte sie mit Netzwerken wie z. B. der europäischen Organisation für Forschungsinformationssysteme (euroCRIS) oder der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) zusammenarbeiten.

Die zukünftige Trägerorganisation der KFiD und ihrer Geschäftsstelle sollte im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens ausgewählt werden. Die Finanzierung der KFiD einschließlich der zugehörigen Geschäftsstelle sollte von Bund und Ländern übernommen werden. Um einen nahtlosen Übergang der Beratungsaktivitäten zu gewährleisten, sollte die Finanzierung des bisherigen Helpdesks so lange fortgeführt werden, bis der Aufbau der KFiD und der zugehörigen Geschäftsstelle abgeschlossen ist. Das am DZHW angesiedelte Helpdesk war auf Beschluss der GWK für die Dauer von zunächst drei Jahren eingerichtet worden.

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung empfiehlt der WR, in den kommenden Jahren eine Phase der Konsolidierungvorzusehen und zunächst für eine weitere Verbreitung und intensivere Nutzung der bestehenden Spezifikation des KDSF zu sorgen. Nach dieser Phase sollte ein Weiterentwicklungsprozess eingeleitet werden, in dem auch größere Überarbeitungen an der Spezifikation vorgenommen werden; ergänzend zu den bereits 2016 zur Weiterentwicklung empfohlenen Bereichen sind dies beispielsweise Verknüpfung von Datenbeständen und Einsatz von Identifikatoren wie z.B. ORCID.

Bundesländer und andere datennachfragende Einrichtungen

Der WR rät den Ländern, eingehend zu prüfen, ob der Aufbau von Strukturen, die die Hochschulen bei der Einführung des KDSF und eines integrierten Forschungsinformationsmanagements organisatorisch und technisch unterstützen, zielführend sein könnte. Die Länder sollten zudem den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen. Dazu gehört die Verankerung von Forschungsinformationssystemen zu Zwecken der Selbststeuerung und Berichterstattung in den Landeshochschulgesetzen, um datenschutzrechtlich für Klarheit zu sorgen. Schließlich sollten die Länder die nötigen zusätzlichen finanziellen Ressourcen für den Aufbau, die Anpassung und den Betrieb der institutionellen IT-Infrastruktur im Kontext der Digitalisierung bei den Haushaltsverhandlungen mit den Hochschulen und Forschungsinstituten angemessen berücksichtigen. Dies gilt auch für Bund-Länder-geförderte Einrichtungen.

Der WR rät allen Bundesländern, den KDSF für eine harmonisierte Berichterstattung auf Landesebene einzusetzen. Er hält es für dringend erforderlich, dass alle datenabfragende Instanzen notwendige Berichte stets gemäß dem für die jeweilig angeforderten Daten gültigen KDSF-Standard einfordern, wenn dies dem Berichtszweck entspricht.

Berichtsanfragen, die bereits am KDSF orientiert sind, sollten explizit Bezug auf die Definitionen des Standards nehmen, um die Nutzung der Spezifikation transparent zu machen und damit die Verbreitung, Nutzung und generelle Akzeptanz des KDSF zu befördern.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Der WR empfiehlt allen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Forschungsberichterstattung sowohl organisatorisch als auch technisch weiter zu professionalisieren und sich im Zuge des Aufbaus eines integrierten institutionellen Forschungsinformationsmanagements am KDSF-Standard zu orientieren. Sie sollten den KDSF für fach- oder disziplinbezogene Berichtsanlässe sowie für eine systematische Erfassung von Daten zu einzelnen Bereichen des KDSF, wie Publikationen, Patenten oder Promovierenden, nutzen, da

  • sie über die Fähigkeit verfügen müssen, ihre zentralen Leistungsprozesse datenbasiert beschreiben und analysieren zu können, um strategisch handlungsfähig zu sein und legitime Berichtserwartungen erfüllen zu können,
  • eine Standardisierung gemäß KDSF die Datenqualität erhöht und zusätzliche Analyse- und Aggregationsmöglichkeiten schafft – sowohl innerhalb jeder Einrichtung als auch im Austausch mit anderen Einrichtungen und datenabfragenden Stellen,
  • die Nutzung des KDSF zudem den Erhebungsaufwand verringert und bedeutende Arbeitserleichterungen mit sich bringt. Der WR weist auch auf die Möglichkeit hin, nach den Definitionen des KDSF erhobene Daten für internationale Zwecke zu nutzen, unter anderem um Rankings leichter bedienen zu können, wenn die strategische Entscheidung gefällt wurde, sich an ihnen zu beteiligen.

Im Hinblick auf die Implementierung des KDSF sind Forschungsinformationssysteme ein Baustein einer integrierten Informationslandschaft, der die bestehenden Verwaltungssysteme ergänzt. Anpassungen an bestehenden Verwaltungsprozessen und -systemen sind nötig, durch die Verknüpfung dieser Systeme können jedoch bestehende Verwaltungsdaten für die Forschungsberichterstattung erschlossen und so das Potenzial des KDSF umfänglich ausgeschöpft werden. Insgesamt sollte dem Management von Forschungsinformationen die gleiche Wichtigkeit beigemessen werden wie dem Campus-Management und der Verwaltung von Finanz- und Personaldaten und als dritte Säule neben diesen etabliert werden.

Hochschul- und Institutsleitungen sollten sich den Aufbau eines professionellen Forschungsinformationsmanagements und die Implementierung des KDSF als Themen zu eigen machen, klare Zuständigkeiten für die damit verbundenen Aufgaben schaffen und die Durchführung eng begleiten. Der Wissenschaftsrat empfiehlt ihnen, einschlägig qualifiziertes Personal mit der Implementierung des KDSF zu beauftragen und Unterstützerinnen und Unterstützer in allen beteiligten Organisationseinheiten zu identifizieren.

Die Steuerungsfähigkeit über Daten stellt die Frage danach, wer über die nun in den Hochschulen zentral zusammengeführten Daten verfügt. In Übereinstimmung mit seinen Empfehlungen zur Hochschulgovernance aus dem Jahr 2018 verweist der Wissenschaftsrat darauf, dass eine angemessene universitäre Gremienstruktur die Partizipation der Hochschulangehörigen und damit deren Mitbestimmung über die Datenverfügbarkeit garantieren muss. Analoges gilt für Forschungseinrichtungen.

Einschätzung

Aus unserer Sicht ist es richtig und wichtig, dass der WR deutlich auf die Professionalisierung des Managements von Forschungsinformationen hinweist und diesem die gleiche Wichtigkeit wie dem Campus-Management und der Verwaltung von Finanz- und Personaldaten beimisst. Nur aus einem engen Zusammenspiel dieser drei Säulen kann eine möglichst umfassende Auskunftsfähigkeit zu den unterschiedlichen Forschungsaktivitäten und -ergebnissen einer Einrichtung gelingen und durch Verbindungen zwischen diesen drei Bereichen ganz neue Informations- und Auskunftsmöglichkeiten erschlossen werden.

Es wird dargestellt, dass die Forschungseinrichtungen und die Bundesländer im Prinzip am selben Strang ziehen – für alle wäre ein gemeinsamer Standard von Vorteil. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass dafür entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden müssten. Hinsichtlich der geforderten personellen Ausstattung können wir aus eigener Erfahrung jedoch berichten, dass es sehr schwierig ist, entsprechend fachlich bzw. technisch ausgebildetes Personal zu finden. Dies liegt nicht zuletzt in der Neuartigkeit dieses Betätigungsfeldes und bis dato nur punktuellen Aus- und Weiterbildungsangeboten begründet. Das zeigt sich auch in Forschungsprojekten wie BERTI, worin Aufgaben- und Anforderungsprofile in der IT- gestützten Forschungsberichterstattung ermittelt werden sollen.

Die vorgeschlagene neue Begleitstruktur für den KDSF, die die bisherige Projektform des Helpdesks ablösen soll, halten wir für sehr begrüßenswert. Insbesondere wird durch klare Zuständigkeiten bei der Weiterentwicklung und eine größere Selbständigkeit der Geschäftsstelle die Handlungsfähigkeit verbessert, so dass neuere Entwicklungen im Umfeld von Forschungsinformationen schneller Eingang in den KDSF finden können. Ebenfalls finden wir die empfohlene Reihenfolge des weiteren Vorgehens gut: Konsolidierung mit nachfolgender Weiterentwicklung. Die Phase der Konsolidierung sollte möglichst schnell erfolgen, damit das Augenmerk vornehmlich auf die Weiterentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den datenabfragenden Einrichtungen gelegt werden kann.

Zum Abschluss die Frage an Sie: kommt Ihre Einrichtung vielleicht als Träger für KFiD und Geschäftsstelle in Frage? Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren wird in der Stellungnahme angekündigt. Voraussetzung ist, dass die künftige Trägereinrichtung dem Thema der Forschungsberichterstattung und dem KDSF eine große Bedeutung beimisst – und dies idealerweise durch bereits vorhandene Kompetenzen in diesen Bereichen zum Ausdruck kommt.

Autorin und Autor

Dieser Beitrag ist verfasst von Ulrike Gausmann und Sebastian Herwig.

Dr. Sebastian Herwig ist Leiter der Abteilung 6.4 Forschungsinformationen & Forschungsberichterstattung an der Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) Münster und Sprecher der DINI AG FIS. Dr. Ulrike Gausmann ist seit 2019 an der WWU für die Umsetzung des KDSF an der WWU zuständig.

Zitiervorschlag

Gausmann, Ulrike, and Sebastian Herwig. „Die Stellungnahme Des WR Zur Einführung Des KDSF – Eine Zusammenfassung Und Kurze Einschätzung.” Blog der DINI AGs FIS & EPUB, 2020. https://doi.org/10.57689/DINI-BLOG.20201110.


Dieser Beitrag ausgenommen Zitate und anderweitig gekennzeichnete Teile ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0).
Creative Commons Lizenzvertrag

3 Kommentare:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert