Neue Version der Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher: Was sich mit Version 3 ändert

Die AG Universitätsverlage hat eine aktualisierte Fassung ihrer „Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher“ veröffentlicht. Version 3 ist seit kurzem auf Zenodo verfügbar und löst die bisherige Version 2 aus dem Jahr 2022 ab.
Die AG Universitätsverlage ist ein Zusammenschluss von Verlagen und Publikationsdiensten aus dem deutschsprachigen Raum, die angebunden an ihre jeweilige Forschungseinrichtung verlegerische Dienstleistungen anbieten. Die Qualitätsstandards formulieren Kriterien für ein verlässliches und nachhaltiges Open-Access-Publizieren von Büchern.

Ein kurzer Rückblick

Die Qualitätsstandards der AG Universitätsverlage gibt es seit 2018. Die erste Fassung trug noch den Titel „Qualitätsstandards für Open-Access-Monografien und -Sammelbände“ und deckte bereits zentrale Bereiche wie Zugänglichkeit, Rechte, Qualitätssicherung, Formate und Metadaten ab.

Mit Version 2 wurde das Dokument 2022 grundlegend neu strukturiert: Aus den Themenbereichen wurden nummerierte Paragraphen, und erstmals wurde zwischen „notwendigen“ und „empfohlenen“ Kriterien unterschieden. Gleichzeitig wurde der Titel auf „Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher“ verkürzt.

Version 3 knüpft an diese Struktur an und entwickelt sie an mehreren Stellen weiter. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem neue Anforderungen an den Umgang mit generativer KI, Barrierefreiheit, Rechte und Forschungsdaten sowie eine stärkere technische und organisatorische Absicherung der Publikationsprozesse.

Was ist neu in Version 3?

Generative KI wird erstmals ausdrücklich zum Thema. Die auffälligste Neuerung ist ein neuer Paragraph zum Umgang mit generativen KI-Tools. Verlage und Publikationsdienste sollen eigene Kriterien für deren Einsatz entwickeln. Die Nutzung von KI bei der Erstellung von Inhalten eines Publikationsvorhabens soll transparent gemacht werden; auch urheberrechtliche Fragen werden angesprochen. Empfohlen werden außerdem Beratungsangebote für Forschende, eine nachvollziehbare Dokumentation der KI-Nutzung und Hinweise zur Zitation von KI-Tools.

Barrierefreiheit wird gestärkt. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden deutlich konkreter. Version 3 verlangt als notwendiges Kriterium, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Publikationen und Webseiten eingehalten werden. Konkrete technische Standards wie WCAG 2.1 Level AA, PDF/UA und EN 301 549 werden  empfohlen. 

Rechte der Autor:innen werden noch expliziter formuliert. Das Prinzip des Rechteerhalts war bereits in Version 2 angelegt: Autor:innen und Herausgeber:innen konnten ihre Rechte auch anderweitig einräumen oder das Werk erneut veröffentlichen. Version 3 formuliert nun ausdrücklich, dass sie ‚alle Rechte an ihrem Werk‘ behalten. Neu empfohlen wird außerdem eine Rights-Retention-Policy für den Publikationsdienst und die Festlegung, dass die Titelrechte von Schriftenreihen bei den Herausgeber*innen liegen.

Forschungsdaten werden stärker in den Publikationsprozess einbezogen. Neu ist vor allem die Erwartung, dass Verlage und Publikationsdienste aktiv prüfen, ob im Zusammenhang mit einer Publikation Forschungsdaten oder andere digitale Objekte entstanden sind. Verlage und Publikationsdienste sollen dazu Empfehlungen zur Speicherung, Veröffentlichung und Referenzierung geben. Die eigentliche Veröffentlichung und die Orientierung an den FAIR-Prinzipien bleiben Empfehlungen. Version 3 macht damit aber deutlicher, dass ein Buch nicht isoliert betrachtet werden soll, sondern Teil eines größeren Forschungsdaten- und Publikationszusammenhangs sein kann.

Qualitätssicherung soll transparenter und besser dokumentierbar werden. Die Anforderungen an die fachliche Qualitätssicherung werden weiter ausdifferenziert. Neu empfohlen werden unter anderem die Dokumentation von Begutachtungsverfahren in den Metadaten und die dauerhafte Archivierung von Begutachtungsdokumenten. Damit geht es nicht nur darum, dass eine Qualitätssicherung stattfindet, sondern zunehmend auch darum, die Verfahren nachvollziehbar zu machen.

Metadaten und technische Infrastruktur werden weiterentwickelt. Auch bei Metadaten und persistenten Identifikatoren gibt es wichtige Weiterentwicklungen. Bei den Metadaten wird eine Anforderung verbindlicher: Nachdem die Bereitstellung von Metadaten und Abstracts unter CC0 in Version 2 nur empfohlen wurde, ist sie in Version 3 wieder als notwendiges Kriterium formuliert – sofern die Publikationsform dem nicht entgegensteht. Ergänzend werden kontrollierte Vokabulare wie GND und DDC sowie Formate wie xMetaDissPlus empfohlen. Beim Einsatz persistenter Identifikatoren bleibt der DOI der bevorzugte Identifier. Neu ist jedoch die ausdrückliche Anforderung, regelmäßig zu überprüfen, ob die Identifikatoren noch korrekt aufgelöst werden.

Was bleibt?

Trotz dieser Neuerungen ist Version 3 keine komplette Neufassung der Qualitätsstandards. Viele Grundprinzipien bleiben bestehen: der unmittelbare freie Zugang, klare Rechte- und Lizenzinformationen, fachliche Qualitätssicherung, nachhaltige digitale Formate, aussagekräftige Metadaten, persistente Identifikatoren und transparente Informationen zu den Kosten des Open-Access-Publizierens.

Version 3 setzt damit auf eine Weiterentwicklung der bestehenden Standards. Neu hinzugekommene Themen wie generative KI werden aufgenommen, bestehende Anforderungen wie Barrierefreiheit, Rechte, Metadaten und Qualitätssicherung werden teilweise präzisiert oder verbindlicher gefasst.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Verlage und Publikationsdienste lohnt sich angesichts der aktualisierten Standards vor allem ein Blick auf die eigenen Prozesse:

  • Sind Kriterien für den Umgang mit generativer KI vorhanden?
  • Entsprechen Publikationen und Webseiten den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit?
  • Gibt es einen Prozess, um Forschungsdaten und andere digitale Objekte zu erfassen?
  • Sind Rechte und Lizenzen transparent geregelt?
  • Werden Metadaten unter CC0 bereitgestellt und PIDs regelmäßig überprüft?
  • Sind die Verfahren der fachlichen Qualitätssicherung bereits nachvollziehbar dokumentiert?

Dabei verstehen sich die Qualitätsstandards nicht nur als Checkliste für die Mitglieder der AG Universitätsverlage. Die neue Version soll Orientierung für den gesamten Publikationsprozess von Open-Access-Büchern bieten und richtet sich ausdrücklich an alle Akteur*innen einer offenen Buchpublikationslandschaft.

Eine weitere praktische Bedeutung haben die Standards für die Förderung von Open-Access-Büchern: Wie bereits die vorherige Fassung können sie als Grundlage oder Orientierung für gemeinsame Förderkriterien von OA-Publikationsfonds dienen. Für öffentlich finanzierte Publikationen bieten sich die „notwendigen“ Kriterien als Mindestanforderung an.

Die AG lädt die Community außerdem ausdrücklich dazu ein, Erfahrungen mit den neuen Anforderungen zu teilen und Rückmeldungen zur Fassung über die Kommentar-Funktion im Blog zu geben. Gerade daran wird sich zeigen, wie praxistauglich die neuen Vorgaben sind und wo weiterer Abstimmungsbedarf besteht. 

Wo finde ich die Qualitätsstandards

Zitiervorschlag

Deppe, Arvid; Böhlke, Hannah; Winkler, Marco; Gerlach, Nina; Wiese. Robert und Tabea Klaus: “Neue Version der Qualitätsstandards für Open-Access-Bücher: Was sich mit Version 3 ändert”. Deutsche Initiative für Netzwerkinformation, 2026. https://doi.org/10.57689/DINI-BLOG.20261005.

Autor:innen


Dieser Beitrag – ausgenommen Zitate und anderweitig gekennzeichnete Teile – ist lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (CC BY 4.0).

Creative Commons Lizenzvertrag

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert